Braunkohlentagebau / ©Imaginis - stock.adobe.com
Braunkohlenplanung
Träger der Braunkohlenplanung ist der Braunkohlenausschuss. Seine Geschäftsstelle ist gemäß § 23 Landesplanungsgesetz (LPlG) die Regionalplanungsbehörde Köln. Diese erarbeitet im Auftrag des Braunkohlenausschusses die Braunkohlenpläne, die der Braunkohlenausschuss anschließend beschließt. Es ist Aufgabe der Braunkohlenpläne, die Bereiche für die Braunkohlegewinnung sowie für die erforderlichen Umsiedlungsstandorte raumordnerisch zu sichern. Hierzu „[legt] ein Braunkohlenplan […] auf der Grundlage des Landesentwicklungsplans und in Abstimmung mit den Regionalplänen im Braunkohlenplangebiet Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest, soweit dies für eine geordnete Braunkohlenplanung erforderlich ist.“ (§ 26 Abs. 1 Satz 2 LPlG).
In der Planungsregion Düsseldorf liegen Flächen von folgenden Städten in einem Braunkohlenplan (BKP):
- Stadt Dormagen (BKP Rheinwassertransportleitung)
- Stadt Grevenbroich (BKP Frimmersdorf (heute Garzweiler I) und BKP Rheinwassertransportleitung)
- Stadt Jüchen (BKP Frimmersdorf (heute Garzweiler I))
- Stadt Mönchengladbach (BKP Frimmersdorf (heute Garzweiler I) /BKP Garzweiler II)
- Gemeinde Rommerskirchen (BKP Rheinwassertransportleitung)
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