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Förderung von Fachberaterinnen und Fachberatern für die Schuldnerberatung

Das Land NRW gewährt nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung i.V.m. den Zuwendungsrichtlinien des damaligen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Zuwendungen für die Beschäftigung von Fachberaterinnen und Fachberatern für die Schuldnerberatung.

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung i.V.m. den Zuwendungsrichtlinien des damaligen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NW (SMBl. 21630) Zuwendungen für die Beschäftigung von Fachberaterinnen und Fachberatern für die Schuldnerberatung. Gefördert wird die Arbeit der Einrichtungen durch Zuwendungen für die Beschäftigung von Fachberaterinnen und Fachberatern für die Schuldnerberatung.

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist landesweit Bewilligungsbehörde dieser Zuwendungen.

Gefördert wird die Beschäftigung von Fachberaterinnen und Fachberatern für Schuldnerberatung, deren Aufgaben folgende Tätigkeiten umfassen:

  • eigene Tätigkeit in Fragen der Schuldnerberatung, und zwar in Zusammenarbeit mit und als Ansprechpartner für andere soziale Dienste, insbesondere Familien- und Lebensberatungsstellen,
  • die Beteiligung an einem Arbeitskreis, in dem Fachberaterinnen und Fachberater der Spitzenverbände vertreten sind,
  • die Organisation träger- und verbandsübergreifender Fortbildung für sämtliche für diese Aufgaben in Betracht kommenden sozialen Einrichtungen.

Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Förderung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Pauschale pro Jahr und geförderter Vollzeitkraft beträgt derzeit 29.750,- EUR.

Weitere Informationen zur Arbeit der Fachberaterinnen und Fachberater.

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