Altenpflegerin hält die Hand einer Seniorin (Symbolbild)

Ausbildung in Pflegeberufen

Eine am Menschen orientierte hochwertige Pflege erfordert gut ausgebildetes und motiviertes Fachpersonal.

Pflegeberufereform

Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (PflBRefG), das im Juli 2017 verkündet wurde, wurde der Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Ausbildung, die sogenannte generalistische Pflegeausbildung,  gelegt. Die bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und der Gesundheits- und Krankenpflege werden zusammengeführt. Die neuen Pflegeausbildungen werden im Jahr 2020 beginnen. Neben einer Steigerung der Attraktivität des Berufsbilds soll mit der Vereinheitlichung ein einfacherer Wechsel zwischen den einzelnen Beschäftigungsbereichen der Pflege ermöglicht und damit die Arbeitsmarktflexibilität gefördert sowie die Karrierebildung unterstützt werden. Im Rahmen der Umsetzung des neuen Pflegeberufegesetzes sollen die derzeitigen Behördenzuständigkeiten vereinheitlicht und bei den Bezirksregierungen zentralisiert werden. Eine entsprechende Anpassung der Rechtsgrundlagen und der sich daraus ergebenden Umsetzungsschritte wird zurzeit erarbeitet. Weiterführende Informationen zur Pflegeberufereform und deren Umsetzung in Nordrhein-Westfalen erhalten Sie unter www.pflegeberufereform.nrw.de. Informationen für Interessentinnen und Interessenten über die Möglichkeit der Externenprüfung in der einjährigen Ausbildung zur Pflegefachassistentin / zum Pflegefachassistenten in NRW finden Sie in der Informationsschrift für Interessentinnen und Interessenten.