Pharmaziewesen (Symbolbild) / ©Satawat - stock.adobe.com
Pharmaberater/-in
Informationen für die Anerkennung als Pharmaberater/in
Die Sachkenntnis nach § 75 Abs. 2 Arzneimittelgesetz (AMG) und damit die Befugnis als Pharmaberater/-in tätig zu werden, besitzen automatisch (Hierzu ist kein Antrag erforderlich!):
- Apotheker und Apothekerinnen oder Personen mit einem Zeugnis über eine nach abgeschlossenem Hochschulstudium der Pharmazie, Chemie, Biologie, Human- oder Veterinärmedizin abgelegte Prüfung
- Apothekerassistenten und -assistentinnen sowie Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als technische Assistenten in der Pharmazie, Chemie, Biologie, Human- oder Veterinärmedizin (PTA, MTA, MTLA, MTRA, VMTA, BTA, CTA)
- Pharmareferenten und -referentinnen
- Pharmazie- und Veterinär Ingenieure und Ingenieurinnen
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