Ex-Gerät (Symbolbild) / ©pixs:sell - stock.adobe.com
Prüfung von Ex-Geräten
Anerkennung von befähigten Personen nach Betriebssicherheitsverordnung
Geräte, Schutzsysteme sowie Sicherheits-, Kontroll- und Regeleinrichtungen, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, unterliegen besonderen Sicherheitsvorschriften.
So dürfen diese nach einer Instandsetzung erst dann wieder in Betrieb genommen werden, wenn sie vorher geprüft werden.
Diese Prüfungen dürfen sowohl von einer zugelassenen Überwachungsstelle, dem Hersteller als auch von einer befähigten Personen durchgeführt werden, soweit diese Personen von der zuständigen Überwachungsbehörde anerkannt ist.
Das Anerkennungsverfahren wird in Nordrhein-Westfalen vom Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW durchgeführt.
Für das Anerkennungsverfahren sind die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen nachzuweisen sowie die entsprechenden Prüfeinrichtungen vorzuhalten.
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